Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Europas liberalstes Insolvenzrecht eröffnet. Die Niederlande bietet Ihnen durch das WHOA-Verfahren die Chance Ihre GmbH auĂŸerhalb einer Insolvenz zu entschulden. Eine deutsche GmbH kann unter bestimmten Umständen das niederländische Insolvenzrecht gemĂ¤ĂŸ der europäischen Insolvenzverordnung (EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848) in Anspruch nehmen, indem sie ihren Sitz oder ihr Center of Main Interests (COMI) in die Niederlande verlegt. Die wichtigsten Bedingungen dafĂ¼r sind wie folgt:
1. Verlegung des COMI (Center of Main Interests):
Das COMI ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich seine geschäftlichen Aktivitäten ausĂ¼bt und der fĂ¼r Dritte als der hauptsächliche Ort der Verwaltung erkennbar ist. Das COMI ist entscheidend, da der Staat, in dem es sich befindet, fĂ¼r die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gemĂ¤ĂŸ der europäischen Insolvenzverordnung zuständig ist.
Um niederländisches Insolvenzrecht in Anspruch nehmen zu können, mĂ¼sste die GmbH ihr COMI in die Niederlande verlegen. Dies bedeutet:
Erkennbarkeit fĂ¼r Dritte: Die Geschäftstätigkeit der GmbH sollte fĂ¼r Gläubiger und Geschäftspartner erkennbar hauptsächlich in den Niederlanden stattfinden. Dies kann durch Verlegung des Verwaltungssitzes oder durch Ă¼berwiegende Geschäftstätigkeit in den Niederlanden geschehen.
Substanzielle Geschäftstätigkeit: Es mĂ¼ssen wesentliche geschäftliche Entscheidungen und Tätigkeiten von den Niederlanden aus getroffen und ausgefĂ¼hrt werden.
2. Sitzverlegung (Verwaltungssitz):
Neben der Verlagerung des COMI kann die GmbH ihren Verwaltungssitz in die Niederlande verlegen, um ebenfalls den Anwendungsbereich des niederländischen Insolvenzrechts zu erreichen. Dies könnte beispielsweise geschehen durch:
GrĂ¼ndung einer Tochtergesellschaft oder einer neuen Hauptniederlassung in den Niederlanden, von der aus die Geschäfte tatsächlich gefĂ¼hrt werden.
Offizielle Umregistrierung des Unternehmens in den Niederlanden (B.V.).
3. Zeitrahmen und Ernsthaftigkeit der Verlegung:
Eine bloĂŸe pro-forma-Verlegung reicht nicht aus. Die Verlegung muss real und dauerhaft erfolgen, und das COMI muss tatsächlich und nachweisbar in den Niederlanden sein. Gerichte prĂ¼fen dabei:
Die Dauer der Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.
Wo die GeschäftsfĂ¼hrung und administrative Tätigkeiten durchgefĂ¼hrt werden.
Die Art der Verbindungen zu den Gläubigern und Geschäftspartnern.
4. Rechtsfolgen einer COMI-Verlegung:
Sobald das COMI der GmbH in die Niederlande verlegt wurde, kann ein niederländisches Gericht gemĂ¤ĂŸ der EU-Insolvenzverordnung ein Hauptinsolvenzverfahren nach niederlänischem Insolvenzrecht eröffnen. Dieses Verfahren hätte in der Regel eine grenzĂ¼berschreitende Wirkung, d.h., es wĂ¼rde in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.
Fazit:
Eine GmbH kann das niederländische Insolvenzrecht in Anspruch nehmen, wenn sie ihr COMI oder ihren Verwaltungssitz effektiv in die Niederlande verlegt. Die Verlegung muss dabei substanziell und fĂ¼r Dritte erkennbar sein, um zu vermeiden, dass es sich nur um einen formalen Versuch handelt, das gĂ¼nstigere Insolvenzrecht eines anderen Landes zu nutzen. Solange das COMI in den Niederlanden liegt, kann ein niederländisches Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden, das dann EU-weit anerkannt wird.
Unser BĂ¼ro in Heerlen (bei Aachen) verfĂ¼gt Ă¼ber eine professionelle Infrastruktur aus Anwälten, Notaren und Steuerberatern, die ein solches Verfahren in den Niederlanden fĂ¼r Sie organisieren und durchfĂ¼hren können.
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