EU‒Insolvenzrecht

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Europas liberalstes Insolvenzrecht eröffnet. Die Niederlande bietet Ihnen durch das WHOA-Verfahren die Chance Ihre GmbH außerhalb einer Insolvenz zu entschulden. Eine deutsche GmbH kann unter bestimmten Umständen das niederländische Insolvenzrecht gemäß der europäischen Insolvenzverordnung (EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848) in Anspruch nehmen, indem sie ihren Sitz oder ihr Center of Main Interests (COMI) in die Niederlande verlegt. Die wichtigsten Bedingungen dafür sind wie folgt:
1. Verlegung des COMI (Center of Main Interests):
Das COMI ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich seine geschäftlichen Aktivitäten ausübt und der für Dritte als der hauptsächliche Ort der Verwaltung erkennbar ist. Das COMI ist entscheidend, da der Staat, in dem es sich befindet, für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gemäß der europäischen Insolvenzverordnung zuständig ist.
Um niederländisches Insolvenzrecht in Anspruch nehmen zu können, müsste die GmbH ihr COMI in die Niederlande verlegen. Dies bedeutet:
  • Erkennbarkeit für Dritte: Die Geschäftstätigkeit der GmbH sollte für Gläubiger und Geschäftspartner erkennbar hauptsächlich in den Niederlanden stattfinden. Dies kann durch Verlegung des Verwaltungssitzes oder durch überwiegende Geschäftstätigkeit in den Niederlanden geschehen.
  • Substanzielle Geschäftstätigkeit: Es müssen wesentliche geschäftliche Entscheidungen und Tätigkeiten von den Niederlanden aus getroffen und ausgeführt werden.
2. Sitzverlegung (Verwaltungssitz):
Neben der Verlagerung des COMI kann die GmbH ihren Verwaltungssitz in die Niederlande verlegen, um ebenfalls den Anwendungsbereich des niederländischen Insolvenzrechts zu erreichen. Dies könnte beispielsweise geschehen durch:
  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer neuen Hauptniederlassung in den Niederlanden, von der aus die Geschäfte tatsächlich geführt werden.
  • Offizielle Umregistrierung des Unternehmens in den Niederlanden (B.V.).
3. Zeitrahmen und Ernsthaftigkeit der Verlegung:
Eine bloße pro-forma-Verlegung reicht nicht aus. Die Verlegung muss real und dauerhaft erfolgen, und das COMI muss tatsächlich und nachweisbar in den Niederlanden sein. Gerichte prüfen dabei:
  • Die Dauer der Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.
  • Wo die Geschäftsführung und administrative Tätigkeiten durchgeführt werden.
  • Die Art der Verbindungen zu den Gläubigern und Geschäftspartnern.
4. Rechtsfolgen einer COMI-Verlegung:
Sobald das COMI der GmbH in die Niederlande verlegt wurde, kann ein niederländisches Gericht gemäß der EU-Insolvenzverordnung ein Hauptinsolvenzverfahren nach niederlänischem Insolvenzrecht eröffnen. Dieses Verfahren hätte in der Regel eine grenzüberschreitende Wirkung, d.h., es würde in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.
Fazit:
Eine GmbH kann das niederländische Insolvenzrecht in Anspruch nehmen, wenn sie ihr COMI oder ihren Verwaltungssitz effektiv in die Niederlande verlegt. Die Verlegung muss dabei substanziell und für Dritte erkennbar sein, um zu vermeiden, dass es sich nur um einen formalen Versuch handelt, das günstigere Insolvenzrecht eines anderen Landes zu nutzen. Solange das COMI in den Niederlanden liegt, kann ein niederländisches Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden, das dann EU-weit anerkannt wird.
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