Sorge vor einer drohenden GmbH‒Insolvenz?

Ich stehe Ihnen zur Seite und führe Sie sicher durch den gesamten Prozess.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Firmeninsolvenzen stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses kompetent zur Seite.
Aus dem Herzen der Hauptstadt bundesweit zum Festpreis für Sie tätig
Eric Kratzer Insolvenzberater
Mit Erfahrung durch die Krise:

Erfolgreiche Begleitung bei Ihrer Insolvenz

Liebe Leserin, lieber Leser,
ich möchte Ihnen auf nachfolgenden Seiten die Sorge einer bevorstehenden Insolvenz für Ihre Kapitalgesellschaft nehmen, indem ich das Ganze etwas besser verständlich mache.
Zunächst muss geprüft werden, ob Ihr Unternehmen überhaupt insolvenzreif ist. Falls dem der Fall ist, sind sie natürlich verpflichtet Ihrer Insolvenzantragspflicht unverzüglich nachzukommen. Sollte Ihr Unternehmen lediglich überschuldet sein, besteht die Möglichkeit, daß mein Büro eine "positive Fortführungsprognose" erstellt und so eine Insolvenzantragspflicht beseitigt wird.
Sollten Sie aus Reputationserwägungen lieber als Geschäftsführer abberufen werden und Ihre krisenbehaftete GmbH verkaufen wollen, besteht die Möglichkeit dies über meine Beteiligungsgesellschaft vorzunehmen. Mehr Informationen finden Sie unter www.boninvest.de.
Im besten Fall ist die Schieflage ihrer Gesellschaft noch nicht so weit vorangeschritten, dass man noch Sanierungsmaßnahmen vornehmen, eine Sitzverlegung innerhalb der EU oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung anstreben kann.
Ausgangspunkt sämtlicher Überlegungen ist die sogenannte Insolvenzreife. Aus dieser folgt die Insolvenzantragspflicht, entweder im Rahmen einer Regelinsolvenz oder der Insolvenz in Eigenverwaltung.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, zunächst vorläufig und dann endgültig, sowie deren Durchführung durch den Insolvenzverwalter und den Eingriffen in das Vermögen der Gesellschaft habe ich thematisch, mit den wichtigsten Inhalten, versucht verständlich zusammenzufassen.
Gerne begleite ich Sie bei dem anstehenden Verfahren und versuche mit Ihnen gemeinsam die größtmöglichen Mühlsteine aus dem Weg zu räumen.
Ziel meiner Tätigkeit ist es, die Durchgriffshaftung auf Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter zu vermeiden und ihr persönliches Vermögen zu schützen.
Meine über 20-jährige Erfahrung im Bereich der Firmeninsolvenzen sollte sich auch in Ihrem Verfahren bezahlt machen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen lediglich dazu dienen Ihnen einen ersten Überblick über ein mögliches Insolvenzverfahren zu verschaffen. Jede Insolvenz unterliegt ihren eigenen individuellen Besonderheiten und kann nur in vertiefenden Gesprächen und anhand von Unterlagen beurteilt werden.

Mit mir an Ihrer Seite erhalten Sie nicht nur Beratung, sondern ich begleite Sie durch den gesamten Prozess Ihrer Insolvenz.

Während viele Insolvenzberater Sie mit Paragrafen und Allgemeinplätzen alleine lassen, setze ich auf eine pragmatische Arbeitsweise. Meine Beratung umfasst alle Aspekte einer Insolvenz, auch die unangenehmen.
Dabei begleite ich Sie persönlich durch jede Phase.

Folgende Insolvenzverfahren, auch in Eigenverwaltung, werden derzeit von meinem Büro begleitet:

Aus Gründen der Diskretion sind unsere Referenzen selbstverständlich anonymisiert.
Nutzfahrzeug- und Landtechnikunternehmen in Delitzsch

Bauunternehmen in Altenburg

Finanzdienstleitungsunternehmen in Stuttgart

Waschcenter in Brück

Metallverarbeitungsbetrieb in Spaichingen

Bauregieunternehmen in Hamburg

Fertighaushersteller in Baden-Baden

Bauträgergesellschaft in Landau

Immobiliengesellschaft in Marburg

Robotisierungs- und Automatisierungsgesellschaft in Ingolstadt

Maschinenbaugesellschaft in Bad Lausick

Automotivunternehmen in Weingarten

Nutzfahrzeug- und Landtechnikunternehmen in Delitzsch

Bauunternehmen in Altenburg

Finanzdienstleitungsunternehmen in Stuttgart

Waschcenter in Brück

Was meine Kunden über meine Beratung sagen:
Alle hier aufgeführten Bewertungen stammen von Google und stellen nur eine kleine Auswahl dar. Wenn Sie noch mehr Meinungen einsehen möchten, klicken Sie gerne auf den folgenden Link:
Sehr angenehme Beratung. Ausgesprochen kunden- und zielorientiert statt auf den eigenen Gewinn aus. In meinem bisherigen Fall wurde z. B. professionell von weiterer Inanspruchnahme von Beratung abgeraten und dennoch ausführlich das weitere Vorgehen besprochen. Top! Bei nächster Gelegenheit würde ich genau hier wieder weitermachen und kann Herrn Kratzer nur empfehlen.
Florian K.

Ich habe Herrn Kratzer persönlich kennengelernt. Herr Kratzer hat sich sogar Samstag nachmittag für mich Zeit genommen !
Hierzu hat er mich kompetent und fachlich sehr gut beraten. Ich kann Herrn Kratzer mit Fug und Recht weiter empfehlen.
Matthias S.

Herr Kratzer scheint für die Probleme seiner Mandanten noch ,,ein offenes Ohr,, zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist..
Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Andreas P.

Herr Kratzer ist ein Vollprofi der schnell Zusammenhänge erkennt, das Wesentlich vom Unwesentlichen trennen kann, klar sagt was Sache ist (auch wenn's unbequem wird) und ohne große Umschweife adäquate Strategien aufzeigt - auch wenn für ihn selbst zunächst kein Benefit zu erkennen ist. Ein Unternehmensberater der dieser Bezeichnung voll und ganz gerecht wird! ... Chapeau!
Andreas S.

Ich bin sehr froh Herrn Kratzer kennengelernt zu haben, er nimmt sich sehr viel Zeit, hat immer ein offenes Ohr und Tips die ich eigentlich von einem Steuerberater erwarte. Er versteht sein Handwerk und weiss definitv wovon er spricht.
Danke Herr Kratzer :-)
Bernd H.

Wenn mich jemand fragen würde, welche Personen, die du in deinem Leben kennengelernt hast, bleiben für dich immer in Erinnerung, dann würde ich den Eric Kratzer auf jeden Fall erwähnen. Eine tolle schnelle und qualitative Zusammenarbeit konnte gewährleistet werden. Diesen Mann sollte man kennenlernen.
Heri M

Sehr empfehlenswert. Hier wird endlich mal das gesprochene Wort auch zur Tatsache. Überaus kompetent und vertrauenswürdig. Darüber hinaus auch noch sehr nett.
Gerne wieder!
Nikloas R.

Unsagbar hilfreich, ehrlich und konkret. Hat am Telefon bei der Lösung eines Problems geholfen, das mir schon mehrere Wochen Kopfschmerz bereitet hat!
Danke!

Andrej B.

Ein überaus freundlicher und sehr kompetenter Ratgeber, den ich uneingeschränkt jedem empfehle, der auch schwierige Fragen im Gesellschaftsrecht zu lösen hat.
Vielen Dank!
Uwe A.

Sehr angenehme Beratung. Ausgesprochen kunden- und zielorientiert statt auf den eigenen Gewinn aus. In meinem bisherigen Fall wurde z. B. professionell von weiterer Inanspruchnahme von Beratung abgeraten und dennoch ausführlich das weitere Vorgehen besprochen. Top! Bei nächster Gelegenheit würde ich genau hier wieder weitermachen und kann Herrn Kratzer nur empfehlen.
Florian K.

Ich habe Herrn Kratzer persönlich kennengelernt. Herr Kratzer hat sich sogar Samstag nachmittag für mich Zeit genommen !
Hierzu hat er mich kompetent und fachlich sehr gut beraten. Ich kann Herrn Kratzer mit Fug und Recht weiter empfehlen.
Matthias S.

Herr Kratzer scheint für die Probleme seiner Mandanten noch ,,ein offenes Ohr,, zu haben - was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist..
Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Andreas P.

Herr Kratzer ist ein Vollprofi der schnell Zusammenhänge erkennt, das Wesentlich vom Unwesentlichen trennen kann, klar sagt was Sache ist (auch wenn's unbequem wird) und ohne große Umschweife adäquate Strategien aufzeigt - auch wenn für ihn selbst zunächst kein Benefit zu erkennen ist. Ein Unternehmensberater der dieser Bezeichnung voll und ganz gerecht wird! ... Chapeau!
Andreas S.

Ich bin sehr froh Herrn Kratzer kennengelernt zu haben, er nimmt sich sehr viel Zeit, hat immer ein offenes Ohr und Tips die ich eigentlich von einem Steuerberater erwarte. Er versteht sein Handwerk und weiss definitv wovon er spricht.
Danke Herr Kratzer :-)
Bernd H.

Wenn mich jemand fragen würde, welche Personen, die du in deinem Leben kennengelernt hast, bleiben für dich immer in Erinnerung, dann würde ich den Eric Kratzer auf jeden Fall erwähnen. Eine tolle schnelle und qualitative Zusammenarbeit konnte gewährleistet werden. Diesen Mann sollte man kennenlernen.
Heri M

Sehr empfehlenswert. Hier wird endlich mal das gesprochene Wort auch zur Tatsache. Überaus kompetent und vertrauenswürdig. Darüber hinaus auch noch sehr nett.
Gerne wieder!
Nikloas R.

Unsagbar hilfreich, ehrlich und konkret. Hat am Telefon bei der Lösung eines Problems geholfen, das mir schon mehrere Wochen Kopfschmerz bereitet hat!
Danke!

Andrej B.

Ein überaus freundlicher und sehr kompetenter Ratgeber, den ich uneingeschränkt jedem empfehle, der auch schwierige Fragen im Gesellschaftsrecht zu lösen hat.
Vielen Dank!
Uwe A.

Standorte:
Deutschland: Berlin
Standort Eric Kratzer Insolvenzberatung
Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin
Aachen / Heerlen (NL)
Standort Eric Kratzer Insolvenzberatung
Snellius 8, 6422 RM Heerlen ( Aachen)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur GmbH‒Insolvenz

1. Was ist eine GmbH-Insolvenz?
Eine GmbH-Insolvenz tritt ein, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In diesem Fall muss die Geschäftsführung beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
2. Wann ist eine GmbH insolvenzantragspflichtig?
Eine GmbH ist insolvenzpflichtig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
• Zahlungsunfähigkeit: Die GmbH kann ihre fälligen Zahlungen nicht mehr leisten.
• Drohende Zahlungsunfähigkeit: Die GmbH wird voraussichtlich in naher Zukunft zahlungsunfähig.
• Überschuldung: Das Vermögen der GmbH deckt ihre Verbindlichkeiten nicht mehr, und keine positive Fortführungsprognose liegt vor.
3. Welche Fristen gelten bei der GmbH-Insolvenz?
Der Insolvenzantrag muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Bei einer verspäteten Antragstellung drohen den Geschäftsführern persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
4. Wer muss den Insolvenzantrag stellen?
Der Geschäftsführer der GmbH ist gesetzlich verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es einen einzelnen oder mehrere Geschäftsführer gibt.
5. Was passiert, wenn der Insolvenzantrag zu spät gestellt wird?
Eine verspätete Insolvenzantragstellung kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen:
• Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Der Geschäftsführer haftet für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden.
• Strafrechtliche Folgen: Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann als Insolvenzverschleppung gelten, was strafrechtlich geahndet wird.
6. Wie läuft das GmbH-Insolvenzverfahren ab?
1. Insolvenzantrag: Der Geschäftsführer reicht den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
2. Vorprüfung: Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen.
3. Eröffnung des Verfahrens: Wenn genügend Masse vorhanden ist, eröffnet das Gericht das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter.
4. Verwertung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle und verwertet das Vermögen der GmbH, um die Gläubiger zu befriedigen.
5. Abschluss des Verfahrens: Nach Abschluss des Verfahrens wird die GmbH entweder saniert oder liquidiert.
7. Was ist die Rolle des Insolvenzverwalters?
Der Insolvenzverwalter übernimmt nach der Eröffnung des Verfahrens die Geschäftsführung der GmbH. Er verwaltet das Vermögen der GmbH, führt ggf. den Betrieb weiter, prüft die Gläubigerforderungen und sorgt für die Verwertung der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger.
8. Was passiert mit den Gläubigern in der GmbH-Insolvenz?
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach der Prüfung der Forderungen werden diese in einer Quote aus der Insolvenzmasse bedient. Vorrangige Forderungen (z. B. Arbeitnehmerrechte) werden bevorzugt bedient, andere Forderungen nachrangig.
9. Was geschieht mit den Geschäftsführern und Gesellschaftern während der Insolvenz?
Geschäftsführer: Die Geschäftsführung wird vom Insolvenzverwalter übernommen. Der Geschäftsführer hat nur noch eingeschränkte Befugnisse.
Gesellschafter: Als Gesellschafter haften Sie nicht persönlich, da die GmbH eine Haftungsbeschränkung bietet. Es sei denn, es wurde Eigenkapital zurückgezahlt oder unrechtmäßige Zahlungen geleistet.
10. Was ist das Insolvenzgeld, und wer erhält es?
Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und deckt Lohnrückstände für bis zu drei Monate vor Insolvenzeröffnung ab. Arbeitnehmer der GmbH haben Anspruch auf Insolvenzgeld, um Lohnausfälle zu kompensieren.
11. Kann eine GmbH nach der Insolvenz weitergeführt werden?
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Weiterführung der GmbH möglich. Wenn sich eine wirtschaftliche Sanierung abzeichnet, kann die GmbH im Rahmen eines Insolvenzplans weitergeführt werden. Die Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter.
12. Was passiert mit den Verbindlichkeiten nach der GmbH-Insolvenz?
Nach Abschluss der GmbH-Insolvenz und der Verwertung der Masse werden alle verbleibenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedient, und die GmbH wird aufgelöst. Gläubiger können keine weiteren Forderungen gegenüber der GmbH geltend machen.
13. Welche Alternativen gibt es zur GmbH-Insolvenz?
Es gibt einige Alternativen, die geprüft werden können, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird:
• Sanierung außerhalb der Insolvenz: Durch Verhandlungen mit Gläubigern kann eine Restrukturierung angestrebt werden.
• Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt und versucht, die GmbH zu sanieren.
• Verkauf oder Übertragung: Das Unternehmen oder Teile davon können verkauft werden, um eine Insolvenz zu vermeiden.
14. Welche Kosten entstehen bei einer GmbH-Insolvenz?
Die Kosten einer GmbH-Insolvenz setzen sich aus Gerichtskosten und den Vergütungen für den Insolvenzverwalter zusammen. Diese Kosten werden in der Regel aus der Insolvenzmasse beglichen, sofern ausreichend Vermögen vorhanden ist.
Hendrik Hoffmann - Hoffmann Solutions
Rufen Sie mich gerne an um ein erstes Sondierungsgespräch zu führen.